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Hier finden Sie sämtliche Informationen in Sachen Spielbetrieb,
die nicht über CLICK_TT abgebildet werden. So u.a. auch die Ergebnisse
und Tabellen aus den vergangenen Saisons.
Auf- und Abstiegsregelung ab Saison 2010/2011
Aufstieg
Kreisligen
Da der Aufstieg von den Kreisligen in eine Verbandsklasse erfolgt, gilt WO Anlage 1, 1.6. Dies bedeutet:
1. Aufstiegspflicht für Staffelsieger
2. Teilnahmepflicht an den Relegationsspielen für die Tabellenzweiten.
1., 2., 3. Kreisklassen
Es gibt keine Relegationsspiele
1. Kreisklassen
1. Staffelsieger und zweiter Pflichtaufsteiger steigen grundsätzlich auf.
2. Bei Verzicht auf Aufstieg (Staffelsieger) erfolgt Rückstufung in nächst tiefere Klasse und Verlust des Rechts auf Meisterschaft/Staffelsieg und Aufstieg.
3. Bei Verzicht auf Aufstieg (zweiter Pflichtaufsteiger) erfolgt keine Rückstufung in nächst tiefere Klasse, aber Verlust des Rechts auf Meisterschaft/Staffelsieg und Aufstieg.
2. Kreisklassen
1. Staffelsieger steigen grundsätzlich auf.
2. Bei Unterbesetzung einer 1. Kreisklasse haben alle Zweitplatzierten (bzw. nächste nicht mit Aufstiegssperre belegte Mannschaft) der 2. Kreisklassen die Chance, freiwillig aufzusteigen.
3. Bei Verzicht auf Aufstieg (Staffelsieger): wie 1. Kreisklassen.
4. Bei Verzicht auf Aufstieg (Zweitplatzierter oder zweiter Aufstiegsberechtigter): keine Sanktionen.
3. Kreisklassen
1. Staffelsieger und zweiter Pflichtaufsteiger steigen grundsätzlich auf.
2. Bei Verzicht auf Aufstieg (Staffelsieger) erfolgt Verlust des Rechts auf Meisterschaft/Staffelsieg und Aufstieg.
3. Bei Verzicht auf Aufstieg (zweiter Pflichtaufsteiger): Verlust des Rechts auf Meisterschaft/Staffelsieg und Aufstieg.
Abstieg:
1. Grundsätzlich steigen in jeder Klasse mindestens 2 Mannschaften in die nächst tiefere Spielklasse ab.
2. Ist die Klasse abweichend von der Sollzahl besetzt, ändert sich die Zahl der Absteiger um diese Differenz zur Sollzahl.
3. Die direkten Abstiegsplätze jeder Klasse werden zu Beginn der Saison bekannt gegeben.
4. Maximal können jedoch nur 4 Mannschaften pro Klasse nach Beendigung einer Spielzeit absteigen.
5. Der Tabellenletzte steigt in jedem Falle ab.
Allgemeines
1. Verfahren bei Unterbesetzung einer Regionsstaffel
In der Staffel bleiben bzw. in die unterbesetzte Staffel steigen auf:
1. Tabellenvorletzter
2. Nächstplatzierte Mannschaft der nachfolgenden Spielklasse
3. Tabellenletzter
4. Nächstplatzierte Mannschaft der nachfolgenden Spielklasse
2. Zurückziehung
Bei Zurückziehung wird entsprechend WO Anlage 1, 1.8 verfahren.
3. Klassenstärke
Durch vermehrten Aufstieg aus einer unteren Klasse oder vermehrten Abstieg aus einer höheren Klasse kann sich die Zahl der Mannschaften über den Sollstand (10) hinaus erhöhen.
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