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Alle Schiedsrichter, deren Lizenz am 30. Juni 2008 abläuft (siehe Schiedsrichterausweis) müssen zur Lizenzverlängerung an einer der 4 Fortbildungen teilnehmen. Wenn dies nicht erfolgt, ruht die Lizenz ab 01.07.2008.
Der Schiedsrichter kann nicht mehr für die gemäß WO - Anlage 1 – vorgeschriebene SR-Gestellungspflicht des Vereins benannt werden.
Der Verein, der einen Schiedsrichter gemäß Wettspielordnung WO - Anlage 1 Nr. 1.10 – Schiedsrichtergestellung stellen muss, muss innerhalb von 6 Wochen einen neuen Vereins-Schiedsrichter benennen. Die weiteren Maßnahmen sind in der Wettspielordnung geregelt
Zur Wiedererlangung der aktiven Lizenz nach Ablauf des Gültigkeitsdatums muss der Schiedsrichter bis zum 30.06 des Folgejahres (Ablauf des Sportjahres) zusätzlich zu den 8 Stunden zur Lizenzverlängerung weitere 8 Fortbildungsstunden besuchen.
Ruht die SR-Lizenz mehr als eine Saison (Sportjahr), wird die Lizenz ungültig.
Eine Anmeldung zu den Fortbildungen ist nicht erforderlich.
Termine Schiedsrichterfortbildung
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